Ergotherapie erfolgt grundsätzlich nur nach ärztlicher Verordnung und wird vom Ergotherapeuten eigenverantwortlich durchgeführt.
Nach genauer Abklärung und in Absprache mit dem Betroffenen bestimmen Therapeut und Patient gemeinsam die Behandlungsziele.
Das Angebot, Angehörige mit einzubeziehen, ist grundsätzlich gegeben und wird individuell abgesprochen.
folgende Angaben werden vom Arzt auf der Verordnung benötigt:
Diagnose
10 x Ergotherapie à 30/45/60 Minuten
bei Bedarf „mit Hausbesuch“
Wenn Sie einen Zuschuss der Krankenkasse einfordern wollen, ist es dafür notwendig, die ärztliche Verordnung vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse bewilligen zu lassen.
Bei der ÖGK ist dies bis Sommer 2025 nicht erforderlich.